Das Auge ist eines der am häufigsten genutzten Organe unseres Körpers zur Erfüllung unserer täglichen Funktionen. Aus diesem Grund sollte jeder mindestens einmal im Jahr eine Augenuntersuchung durchführen lassen. Darüber hinaus sollten sich Patienten mit Diabetes mellitus (Diabetes), Bluthochdruck, rheumatischen Erkrankungen, Schilddrüsenerkrankungen, Allergien, Glaukom, seniler Makuladegeneration (SMD), Alzheimer-Parkinson und Drogenkonsum unbedingt einer Augenuntersuchung unterziehen.
1. Bestimmung der Augenzahl: Mit Autorefraktoceratometer Messung.
2. Messung des Augendrucks (Augeninnendruck): Mittels Tonometermessung
3. Messung der Sehstärke von Brillen oder Linsen, falls vorhanden: Vormessungen werden mit einem Scheitelbrechwertmessgerät durchgeführt.
Der Arzt führt eine Anamnese einschließlich der Beschwerden und der Anamnese des Patienten durch und führt diese durch eine Refraktionsuntersuchung sowie eine Brillen- und Kontaktlinsenuntersuchung. Anschließend wird die allgemeine Augenuntersuchung abgeschlossen, indem Hornhaut, Linse, Glaskörper, Vorderkammer, Netzhaut und Sehnervenkopf von vorne nach hinten mit einem Biomikroskop untersucht werden. Sollten beim Patienten Probleme auftreten, wird er aufgeklärt und zu den notwendigen Untersuchungen verwiesen.
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