Abtreibungsverfahren, Risiken und Anwendungsdauer
Abtreibung bedeutet wörtlich „Ausschabung“ und bedeutet in der Gynäkologie und Geburtshilfe die Entnahme von Gewebe aus der Gebärmutter. Sie wird nicht nur zum Schwangerschaftsabbruch durchgeführt.
Die Kürettage kann zu diagnostischen Zwecken durchgeführt werden, insbesondere bei Blutungsstörungen und postmonopausalen Blutungen (Sondenkürettage). Ein Schwangerschaftsabbruch kann auch durchgeführt werden, um festzustellen, ob im Rahmen von Unfruchtbarkeitsstudien ein Eisprung stattfindet.
Abtreibungen zum Zwecke des Schwangerschaftsabbruchs sind in unserem Land bis zur 10. Schwangerschaftswoche gesetzlich zulässig. Wenn das Baby tot ist, wenn das Baby eine schwerwiegende Anomalie (Behinderung) aufweist, die mit dem Leben nicht vereinbar ist, oder wenn die Schwangerschaft medizinisch unsicher ist, kann in späteren Schwangerschaftswochen ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden. Abtreibungspraxis: Legale Abtreibungen können sowohl unter örtlicher Betäubung als auch unter Vollnarkose durchgeführt werden. Obwohl eine Abtreibung unter Vollnarkose die Kosten leicht erhöht, wird sie sowohl aus psychologischen Gründen als auch aus Gründen der völligen Schmerzfreiheit des Eingriffs bevorzugt und empfohlen. Nachdem die Patientin geschlafen hat, wird sie positioniert und zunächst wird eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt, um den Zustand und die Größe der Gebärmutter zu beurteilen.
Nachdem die Eigenschaften der Gebärmutter verstanden wurden, wird ein Vaginalspekulum platziert. Mit dem Spekulum wird der Gebärmutterhals sichtbar. Durch Waschen der Vagina und des Gebärmutterhalses mit antiseptischen Lösungen wird einer möglichen Infektion vorgebeugt. Wenn eine örtliche Betäubung erfolgen soll, erfolgt dies in diesem Stadium und es werden Medikamente in beide Seiten des Gebärmutterhalses injiziert. Anschließend wird der Gebärmutterhals mit einem Instrument namens Einzelzahn festgehalten. Dieser Eingriff kann schmerzhaft sein. Die Gebärmutter wird herausgezogen, um die Gebärmutter flach zu machen. Mit Hilfe von Bougies genannten Hilfsmitteln beginnt die Erweiterung des Gebärmutterhalses (Dilatation). Hierzu wird eine möglichst dünne Zündkerze verwendet. Die Plugs sind entsprechend ihrem Durchmesser in Millimetern nummeriert (1, 2, 3, 4, 5...). Nach Abschluss des Dilatationsvorgangs werden Kunststoffkanülen (Carmen) durch den Gebärmutterhals eingeführt und gelangen in die Gebärmutterhöhle . Nach dem Einführen der Kanüle wird deren Spitze mit einer speziellen Spritze verbunden, die zu diesem Zweck ein Vakuum erzeugt. Durch Öffnen des Knopfes der Spritze entsteht ein Unterdruck und die Spritze wird hin und her bewegt, um das Innere der Gebärmutter zu reinigen. nir. Der Eingriff wird fortgesetzt, bis das Innere der Gebärmutter vollständig gereinigt ist. Wenn aus medizinischen Gründen und auf Beschluss der Ärztekammer entschieden wird, eine Schwangerschaft länger als 10 Wochen abzubrechen, wird dieser Eingriff durch den Anschluss größerer Kanülen an Vakuumgeräte durchgeführt Anschließend wird mit scharfen Küretten geprüft, ob noch Stücke übrig sind. Abtreibung und rechtliche Fragen Abtreibung und ihre Risiken Die gesetzliche Grenze für Abtreibungen liegt bei der 10. Schwangerschaftswoche, und die möglichen Risiken einer in diesem Zeitraum durchgeführten Abtreibung hängen weitgehend von der Erfahrung des Geburtshelfers und Gynäkologen ab, der den Eingriff durchführt.
Die Durchführung erfolgt unter örtlicher Betäubung (Betäubung). Die häufigsten Probleme bei der Anwendung sind Allergie gegen das örtliche Betäubungsmittel, Überempfindlichkeit und vasovagale Synkope (Ohnmacht). Dies ist in der Regel eine vorübergehende Situation und stellt keine Probleme dar. Auch Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen sind häufige Probleme nach dem Eingriff. Manchmal ist der Gebärmutterhals so hart, dass die Kanüle nicht passieren kann, und der Eingriff kann unterbrochen werden. In diesem Fall wird der Vorgang nach 1 Woche wiederholt. Bei kleinen Schwangerschaften (<4 – 4,5 Wochen) kann der Abtreibungsvorgang fehlschlagen.
Die Evakuierung wird auf eine Woche später verschoben. Eine Blutung nach einer Abtreibung kann bis zu einer Woche andauern. Wenn die Blutung jedoch länger anhält, sollte sie überprüft werden, da möglicherweise noch ein Stück darin verbleibt. In seltenen Fällen kann es je nach verwendeter Menstruationsperiode zu einem Durchstechen der Gebärmutter kommen. Dies kann zu inneren Blutungen und Darmschäden führen und manchmal kann sich die Einstichstelle mit leichten Schmerzen und einer Kontraktion der Gebärmutter ohne Symptome verschließen. Eine Infektion tritt normalerweise bei Abtreibungen auf, die nicht unter sterilen Bedingungen durchgeführt werden, oder bei Schwangerschaften, die sterben die Gebärmutter. Infektionen und Entzündungen äußern sich in Schmerzen, Ausfluss und übermäßigen Blutungen.
Dieses Problem tritt selten auf, wenn die nach der Abtreibung verabreichten Antibiotika regelmäßig angewendet werden. Das wichtigste, aber seltenste Problem in der Spätphase sind Verwachsungen (Asherman-Syndrom), die als Folge einer übermäßigen Schädigung der inneren Gebärmutterschicht während des Eingriffs auftreten. Es äußert sich darin, dass die Menstruationsblutung auch 4-5 Wochen nach der Abtreibung ausbleibt und es nicht möglich ist, mit Medikamenten eine Blutung herbeizuführen. Bei Evakuierungen innerhalb gesetzlicher Grenzen und insbesondere bei Vakuumverfahren wird es selten beobachtet. Abtreibung ist eine heikle Angelegenheit, die rechtliche Verpflichtungen mit sich bringt. Es ist ein Problem und erfordert höchste Aufmerksamkeit. Die gesetzliche Grenze für eine Abtreibung auf Verlangen liegt bei bis zu 10 Wochen, aber wenn das Baby eine Behinderung usw. hat. Ist dies der Fall oder wird der Herzschlag des Babys nicht beobachtet, kann die Schwangerschaft bis zur 24. Woche, der Lebensgrenze, abgebrochen werden.
Bei Personen unter 18 Jahren ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich mit der schriftlichen und unterschriebenen Zustimmung ihrer Eltern. Wenn die Patientin verheiratet ist, ist die Zustimmung und Erlaubnis des Vaters erforderlich, aber die Patientin Wenn sie unverheiratet und über 18 Jahre alt ist, kann sie die Schwangerschaft auf eigenen Wunsch abbrechen. Jede Patientin Sie sollten vor dem Eingriff über einen Schwangerschaftsabbruch informiert werden und die Komplikationen des Eingriffs sowie die damit verbundenen Probleme sollten erläutert werden.
Lesen: 0