Eine Zahnverlängerung kann aus drei Hauptgründen durchgeführt werden:
Ästhetik: Wenn beim Lächeln des Patienten das Zahnfleisch zusammen mit den Zähnen sichtbar ist und die Zähne eine quadratische Form haben, kann dies ästhetische Bedenken hervorrufen. In diesem Fall reduziert eine entsprechende Zahnverlängerung das Erscheinungsbild des Zahnfleisches und verlängert die Zähne. Diese Operation wird an den Zähnen im vorderen Bereich des Oberkiefers durchgeführt; Die Zähne, die beim Lächeln des Patienten zum Vorschein kommen, werden beurteilt und dieses Verfahren kann mit einer einzigen Operation für jeden benötigten Zahn durchgeführt werden.
Funktion: Bei stark kariösen oder gebrochenen Zähnen kann es manchmal vorkommen, dass die Karies-/Bruchlinie zusammenfällt B. mit oder unterhalb des Zahnfleischrandes. In diesem Fall kann der Zahn gefüllt werden. Für die Verblendung ist eine Zahnverlängerungsoperation erforderlich. Bei Füllungen, die ohne diese Operation hergestellt wurden, kann eine ausreichende Trocknung (Isolierung) möglicherweise nicht erreicht werden; Dies führt dazu, dass die Füllung herausfällt. Bei Kronen, die ohne diesen Eingriff hergestellt wurden, lässt die Retention nach und es kann dazu kommen, dass sich die Kronen immer wieder lösen oder sogar brechen/verschlucken.
Entfernung von Zahnfleischwucherungen: Besonders bei harten, fibrotischen Zahnfleischwucherungen, die heilen nach der ersten parodontalen Behandlung nicht vollständig ab. Es besteht die Notwendigkeit einer Zahnverlängerungsoperation.
Der wichtigste Aspekt, der bei einer Zahnverlängerungsoperation berücksichtigt werden muss, ist die Tiefe der Parodontaltasche. Bei ausreichender Taschentiefe ist eine Gingivektomie/Gingivoplastik ausreichend, bei der nur in das Zahnfleisch eingegriffen wird. Unter Gingivektomie versteht man das Schneiden und Entfernen des Zahnfleisches. Unter Gingivoplastik versteht man die Entfernung von Unregelmäßigkeiten im Zahnfleisch. Bei diesen Eingriffen kann das Zahnfleisch durch Skalpell, Laser oder Elektrokauterisation durchtrennt werden. Wenn die Taschentiefe geringer ist als die gewünschte Zahnverlängerung, ist ein Eingriff in den den Zahn umgebenden Alveolarknochen erforderlich. In diesem Fall wird eine Lappenoperation durchgeführt. Das Zahnfleisch wird auf die gewünschte Menge zugeschnitten und dann von der Zahn- und Knochenoberfläche abgekratzt. Der Knochen liegt frei. Nachdem die gewünschte Dehnung erreicht ist, werden die Zahnfleischränder zusammengenäht. Unabhängig von der bevorzugten Methode wird der Eingriff unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Anschließend können dem Patienten Medikamente verabreicht werden.
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